Sonntag, 05. Mai 2024
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Behandlungsplatz 50 NRW / MANV

Behandlungsplatz 50 NRW / MANV

1 Einleitung

Ein Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen kann dazu führen, dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehaltenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, obwohl sie regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibt sich die Situation einer rettungsdienstlichen Mangelversorgung. Die Aufgabe der in diesem Konzept beschriebenen »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist es, auf diese Situation effektiv und gezielt zu reagieren. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird eine solche Einsatzstelle zunächst mindestens in die drei Einsatzabschnitte

• „Technische Rettung“,

• „Medizinische Rettung“ und

• „Bereitstellungsraum“

gegliedert, die der Einsatzleitung unterstellt sind (Abbildung 1). Im Einsatzabschnitt „Technische Rettung“ wird die technische Rettung der Personen aus dem Schaden- und Unfallbereich durchgeführt und diese anschließend an den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ übergeben. Dort werden die Personen an Patientenablagen gesammelt, soweit als möglich medizinisch erstversorgt und geordnet zur weiteren Versorgung an den Behandlungsplatz (BHP) übergeben. Im Behandlungsplatz (BHP) wird der Gesundheitszustand der Patienten stabilisiert und diese für den Transport in eine Behandlungseinrichtung vorbereitet. Die Auswahl der geeigneten Transportmittel und Transportziele ist Aufgabe des Unterabschnittes „Transport-Organisation“.

 

Die Bereitstellung der Transportmittel erfolgt durch den Einsatzabschnitt „Bereitstellungsraum“. Die Einrichtung der Patientenablage(n) sollte unverzüglich nach dem Schadensereignis erfolgen, um einen möglichst großen Erfolg der medizinischen Rettungsmaßnahmen sicherzustellen. Daher muss diese Aufgabe von den örtlichen Einheiten wahrgenommen werden, die diesen Auftrag sehr kurzfristig erfüllen können, oder von Einheiten unmittelbar benachbarter Gebietskörperschaften, die die Einsatzstelle ähnlich schnell erreichen können. Dies sind in der Regel die Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und schnell reagierende Kräfte des Katastrophenschutzes. Patientenablagen werden vornehmlich nicht von Einheiten der überörtlichen Hilfe eingerichtet, da diese Einheiten in der Regel für diese Aufgabe nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen. Außerdem ist sowohl der Fall denkbar, dass eine Patientenablage mehreren »Behandlungsplatz-Bereitschaften 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) vorgeschaltet ist, als auch der Fall, dass mehrere Patientenablagen einer »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) zuarbeiten. Die Patientenablage stellt somit organisatorisch einen eigenen Aufgabenbereich dar. Daher wurde bei der Konzeption der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) diese Aufgabe ausgeklammert. Durch die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) sind im Regelfall die Aufgaben des Unterabschnitts „Behandlungsplatz“ (BHP) sowie des Unterabschnitts „Transport-Organisation“ zu erbringen. Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehrplanung ist es aber durchaus denkbar, dass eine »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) personell so ergänzt wird, dass sie auch eine Patientenablage als eigenständige Aufgabe betreiben kann, insbesondere auch deshalb, weil die zur Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gehörenden Gerätewagen Sanitätsdienst NRW (GW-San NRW) das für diesen Zweck benötigte Material mitführen. Wenn dieser Weg gewählt wird, muss sichergestellt sein, dass der Einsatz der Gerätewagen Sanitätsdienst NRW (GW-San NRW) mit dem notwendigen Personal sehr zeitnah erfolgen kann. BHP-B 50 NRW (07/2009) Seite 7 von 28

Bei Großschadensereignissen wird neben den medizinisch zu versorgenden Personen auch immer eine Anzahl von Personen vorhanden sein, die keiner medizinischen Hilfe aber der Betreuung bedürfen. Daher muss, ggf. bereits frühzeitig, mit der Einrichtung des Einsatzabschnittes „Betreuung“ begonnen werden, der die unverletzten, aber zu betreuenden Personen aus dem Schadensgebiet, von den Patientenablagen oder anderen Orten der Einsatzstelle aufnimmt und entsprechend versorgt. Eine Versorgung dieser Personengruppe im Rahmen des Einsatzes der »Behandlungsplatz-

Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) bindet dort unnötig Kapazitäten, die für die zeitlich dringende Versorgung von Patienten benötigt werden.

 

2 Definition

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist ein sanitätsdienstlicher Verband in Bereitschaftsstärke, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort eine geordnete Versorgung von 50 Patienten vorzunehmen und den Transport der Patienten in geeignete Behandlungseinrichtungen zu organisieren. Ihr Einsatz kann sowohl im Rahmen einer vorgeplanten Bereitstellung als auch bei Unglücksfällen oder andern Schadenlagen spontan erfolgen. Die materielle und personelle Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) erlaubt es, dass sie bei einem Schadensereignis auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetzt werden kann. In diesem Fall kann sie ihre originären Aufgaben nur noch als „erweiterte Patientenablage“ wahrnehmen.

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gliedert sich in die Einheiten

• Führungsstaffel,

• Behandlungsplatz (BHP) und

• Transport-Organisation.

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann ihre Aufgabe über einen gewissen Zeitraum autark erfüllen. Die Ausstattung mit Betriebsstoffen und Versorgungsgütern (Verpflegung der Einsatzkräfte) stellt eine Einsatzdauer von 8 Stunden ohne externe Versorgung sicher. Die Ausstattung mit medizinischen Verbrauchsgütern lässt die Versorgung von insgesamt 100 Patienten innerhalb von max. 4 Stunden ohne externe Versorgung zu.

 

3 Kapazität / Leistungsfähigkeit

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann mindestens 50 Patienten innerhalb einer Stunde versorgen. Dabei ist planerisch von einer Verteilung der Sichtungskategorien „I“ / „II“ / „III“ von 40% / 20% / 40% auszugehen. Die Sichtungskategorien entsprechen den Regelungen der Konsensus-Konferenz1 aus dem Jahre 2002. Unverletzt Betroffene eines Ereignisses sind im Einsatzablauf lageabhängig und so früh wie möglich aus der Sichtungskategorie III herauszunehmen und dem Betreuungsdienst zu übergeben. Dies ist planerisch sicherzustellen.

 

 

Über unseren Löschzug

Der Ortsteil Dieringhausen liegt 7 km vom Stadtzentrum Gummersbach entfernt und hat ca. 5147 Einwohner (2021).

Die Stadt Gummersbach ist eine von 13 Kommunen im Oberbergischen Kreis.

Der Löschzug Dieringhausen, gegründet 1905, ist eine von 15 Feuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gummersbach.

Unsere Mannschaftsstärke beträgt derzeit 39 aktive Kameradinnen und Kameraden sowie 3 Kameraden im Tagesalarm.

Gemeinsam mit den benachbarten Löschgruppen Brunohl und Hunstig bilden wir den Löschzug 2.

Für die Sicherheit und den Schutz der Bürger stehen uns 4 Fahrzeuge (MTF, HLF20, DLK23/12, LF20-KatS) sowie 1 Arbeitsanhänger zur Verfügung.

Im Jahr werden wir zu ca. 60 Einsätzen gerufen.

Neben der Bekämpfung von Bränden gehört die technische Hilfeleistung (Ölspuren, umgestürzte Bäume, Verkehrsunfälle etc.) zu unserem Aufgabengebiet. Außerdem unterstützen wir den Messzug des Oberbergischen Kreises. 

Die Alarmierung erfolgt über die Kreisleitstelle des Oberbergischen Kreis. Im Einsatzfall werden die Funkmeldeempfänger, die die Feuerwehrleute bei sich tragen ausgelöst. Eine weitere Methode ist die Alarmierung über eine oder mehrere im Ort installierte Sirenen.

Unser Einsatzgebiet umfasst die Ortschaften: Dieringhausen, Vollmerhausen, Liefenroth, Halstenbach

Je nach Einsatzgeschehen unterstützen wir auch die Löschgruppen Brunohl und Hunstig.

Besondere Objekte in unseren Einsatzgebieten bilden mehrere Einkaufsmärkte, die Bahnstrecke RB 25 Köln-Marienheide, der Fluss Agger, Tankstellen, Schulgebäude und Kindergärten, Altenheime, Industriegebäude, Waldgebiete, eine Land- und Schnellstraße.

Anders wie bei einer Berufsfeuerwehr besteht die Freiwillige Feuerwehr aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Wir üben unseren Feuerwehrdienst in unserer Freizeit aus. Tagsüber verlassen wir unsere regulären Arbeitsstätten und nachts stehen wir auf, um Ihnen in Ihrer Not zu helfen. Und das 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr. 

Jeden ersten Sonntag im Monat treffen wir uns zur Übung. Am Montag nach dem Übungssonntag pflegen wir unsere Fahrzeuge und Gerätschaften sowie das Gerätehaus.

Unzählige Arbeitsstunden werden von der Mannschaft bei Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und der Pflege von Fahrzeugen, Geräten und dem Gerätehaus aufgebracht.

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Antwort auf häufig gestellte Fragen zum Thema Feuerwehr.

Was leistet die Freiwillige Feuerwehr?

- Das Aufgabengebiet der Feuerwehr umfasst ein breites Spektrum. Dazu gehört die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung (Verkehrsunfälle, Unwetterschäden, Hochwasser, Ölspurbeseitigung etc.) und der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern.

Bekommt man eigentlich Geld für die Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr?

- Nein. Der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.

Wie kann ich bei euch Mitglied werden?

 - Schauen Sie einfach hier vorbei.

Muss man sich bei der Freiwilligen Feuerwehr verpflichten?

- Grundsätzlich ist der Eintritt und der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr freiwillig und jederzeit möglich. Entscheidet man sich für eine Mitgliedschaft wird verlangt, dass man regelmäßig an Übungen, Einsätzen und sonstigen Veranstaltungen teilnimmt.

Wie alt muss man sein?

 - Man muss mindestens 18 Jahre alt sein um am aktiven Dienst teilzunehmen. Ab einem Alter von 10 Jahren ist es möglich der Jugendfeuerwehr beizutreten.

Dürfen auch Frauen zur Freiwilligen Feuerwehr?

 - Ja, auch Frauen dürfen den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr verrichten.

Muss man für eine Mitgliedschaft einen Beitrag bezahlen?

 - Die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr kostet kein Geld.

Muss die Ausbildung selber finanziert werden?

- Nein, die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr kostet nichts.

Wo findet die Ausbildung statt?

- Bei der Anzahl an verschiedenen Lehrgängen finden diese an unterschiedlichen Ausbildungsstätten statt. Diese können in der eigenen oder benachbarten Kommune sein, am Notfallzentrum in Kotthausen oder für Führungslehrgänge am Institut der Feuerwehr in Münster.

Muss man die Schutzkleidung selber bezahlen?

 - Die Schutzbekleidung wird jeder Einsatzkraft von der Stadt Gummersbach gestellt.

Bin ich bei Unfällen im Einsatzdienst versichert?

 - Ja, jedes Mitglied ist bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes über die Unfallkasse NRW versichert.

Kann man probeweise mitmachen?

 - Jeder Interessent für die Freiwillige Feuerwehr kann uns auf der Monatsübung jeden ersten Sonntag im Monat besuchen

Wieviel Zeit muss ich mitbringen?

- Es finden im Monat 3-4 Dienstveranstaltungen statt. Dazu kommen noch eventuell anfallende Einsätze.

Gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr einen festen Dienstplan?

- Jeden ersten Sonntag im Monat findet die Übung statt. Die Übungssonntage sowie Themenihalte werden durch einen Dienstplan geregelt. Mögliche anfallende Einsätze zählen nicht dazu.

Muss man auch während der Arbeitszeit zum Einsatz kommen?

- Wenn sich der Arbeitsplatz innerhalb des Einsatzgebietes befindet ist es sinnvoll zum Einsatz zu kommen. Der Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet den Arbeitnehmer hierfür frei zu stellen. Im Vorfeld sollte dies jedoch mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt während man beim Einsatz ist?

- Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Gehalt und kann den Verdienstausfall über die Stadt Gummersbach zurück fordern.

Muss man die Freiwillige Feuerwehr verlassen, wenn man an keinen Einsätzen mehr teilnehmen kann?

- Nein, sobald man nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen kann, wechselt man in die passive Mitgliedschaft.

Kann man bei der Freiwilligen Feuerwehr den LKW Führerschein machen?

 - Den LKW Führerschein über die Feuerwehr zu machen ist generell möglich. Allerdings wird eine mehrjährige Mitgliedschaft voraus gesetzt.

Ist das Feuerwehrhaus ständig besetzt?

- Nein, da wir eine freiwillige Feuerwehr sind, ist das Gerätehaus nicht ständig besetzt. Die Einsatzkräfte kommen nur bei einem Einsatz oder Übungsdienst zum Feuerwehrhaus. 

Wie werden die Feuerwehrleute über einen Einsatz informiert?

- Jedes Mitglied trägt einen Funkmeldeempfänger bei sich, welcher im Einsatzfall ein akkustisches Signal von sich gibt. Bei bestimmten Einsatzszenarien wird zusätzlich die Sirene im Ort alarmiert.

Muss man als Melder eines Einsatzes diesen auch bezahlen?

- Nein, ein Bürger der die Feuerwehr zu einem Einsatzfall ruft muss diesen nicht bezahlen. Es sei denn es wird mit Vorsatz eine falsche Meldung gemacht.

Warum hat die Feuerwehr immer Blaulicht und Martinshorn an, auch in der Nacht?

- Laut Gesetz muss die Feuerwehr bei jeder Einsatzfahrt den gesamten Weg Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet haben, um Unfälle zu vermeiden. Aus Rücksicht auf die Bürger, schalten wir wenn es die Verkehrslage zulässt, das Martinshorn aus.

Warum blockiert die Feuerwehr bei einem Einsatz immer die ganze Straße?

- Das blockieren der ganzen Straße dient dem Schutz für die Einsatzkräfte, damit sich diese gefahrloser an der Einsatzstelle bewegen können um Gerätschaften aus den Einsatzfahrzeugen zu entnehmen und nicht durch den fließenden Verkehr gefährdet werden. Außerdem haben einige Fahrzeuge einen großen Platzbedarf.

Warum arbeiten nicht alle Feuerwehrleute bei einem Einsatz?

- In der Anfangsphase eines Einsatzes wird häufig mehr Personal benötigt, wenn zum Beispiel eine Schlauchleitung gelegt werden muss oder technische Geräte zum Einsatzobjekt gebracht werden. Sind diese Arbeiten erledigt, begeben sich die Einsatzkräfte in Bereitstellung und warten auf weitere Aufgaben.

Warum gibt es verschiedene Feuerwehrfahrzeuge?

- Die verschiedenen Feuerwehrfahrzeuge werden entsprechend der Aufgabengebiete der Feuerwehr vorgehalten. So gibt es zum Beispiel: Fahrzeuge zur Rettung von Personen aus der Höhe, Fahrzeuge zur Brandbekämpfung, Fahrzeuge zur technischen Hilfeleistung und viele mehr.

Förderverein

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Dieringhausen e.V

Die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr sind gesetzlich geregelt und die Ausrüstung, die wir zur Erfüllung unserer Tätigkeit benötigen, wird uns vom Träger der Feuerwehr zur Verfügung gestellt.

In Zeiten leerer öffentlicher Kassen ist es jedoch wichtig auch einmal andere Wege zu beschreiten, um z. B. die Ausrüstung und die benötigten Gerätschaften auf dem neuesten Stand der Technik zu halten bzw. neue Ausrüstung zu beschaffen.
Eine zeitgemäße Ausrüstung dient nicht nur der Motivationssteigerung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute sondern kommt letztlich den Bürgern unseres Ortes zu Gute.
Ferner geben uns zusätzliche Mittel die Möglichkeit, unsere Ausbildung durch Anschaffung zeitgemäßer Ausbildungsmaterialien sowie durch den Besuch zusätzlicher Fortbildungsveranstaltungen (wie z. B. Atemschutztraining im Brandhaus der FW Aachen, Kettensägen-Lehrgang) zu verbessern.
Aus diesen Überlegungen heraus ist im Jahr 2005 in Dieringhausen ein Förderverein der freiwilligen Feuerwehr gegründet worden.
 

 

Ein berühmter Mann hat es einmal so ausgedrückt:

 

Es kommt in der Welt vor allem auf die Helfer an --
und auf die Helfer der Helfer.
 

Albert Schweitzer (1875-1965) 

 

Durch Spenden und Beiträge der Mitglieder dieses Fördervereins soll die Arbeit Ihrer Ortsfeuerwehr unterstützt werden.
Die Mitgliedschaft in diesem Förderverein symbolisiert aber auch Ihre Verbundenheit zu Ihrer Ortsfeuerwehr.

Selbstverständlich werden die Mitglieder des Vereins auf einer jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung über die geleistete Arbeit des Fördervereins informiert.
Damit der Förderverein nicht in Konflikt mit den gesetzlichen Aufgaben des Feuerschutzes gerät, handelt es sich um einen unabhängigen eingetragenen Verein (e. V.) mit eigener, vom Amtsgericht und Finanzamt anerkannter Satzung.

 


 

Vorstand des Fördervereins

 

1.Vorsitzender  Michael Schwendt
2. Vorsitzender  Rainer Gräfer
Ehrenvorsitzender Rolf Helmenstein
Kassierer Frank Micheel
Schriftführer Dominik Müller
 
Beisitzer  Horst Peter Hahne
Beisitzer  Wolfgang Höhler
Beisitzer Alexander Metzger

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Dieringhausen e.V.

Zur Aggerhalle 12a

51645 Gummersbach

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

PDF - Flyer Förderverein der Löschgruppe Dieringhausen

(Hier können Sie den aktuellen Flyer des Förderverein herunterladen.)

PDF - Satzung des Fördervereins der Löschgruppe Dieringhausen e.V.

(Hier können Sie die aktuelle Satzung des Förderverein herunterladen.)

 

Mach mit! Unterstütze unseren Löschzug als starkes Team!

 

 

Fast alle Feuerwehren haben Nachwuchssorgen. Wir suchen deshalb interessierte Bürger, die in einem jungen, dynamischen Team mitwirken wollen. Wir suchen Frauen und Männer, die aktiv am Feuerwehrdienst teilnehmen und einer vielseitigen, abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung nachgehen möchten.

 

Fast jeder Junge und so manches Mädchen hatte im Kindesalter einmal den Wunsch Feuerwehrmann/-frau zu werden. Nur selten wurde dieser Wunsch bei der Berufswahl auch wirklich in die Tat umgesetzt.

 

Doch wer den Wunsch zur Feuerwehr zu gehen noch nicht gänzlich aufgegeben hat, wer Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit hat, wer anderen helfen und sich in einer Gemeinschaft engagieren möchte, wer sich weiter bilden und Verantwortung übernehmen möchte, ist bei der Freiwilligen Feuerwehr gern gesehen.

 

Im Löschzug Dieringhausen versehen derzeit 33 aktive Mitglieder ihren Dienst am Nächsten.

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Löschzug Dieringhausen engagierte Feuerwehrfrauen und -männer.

 

Vorraussetzung für die aktive Mitgliedschaft:

* Mindesalter 18 Jahre (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

* Höchstalter 40 Jahre (Ausnahmen möglich)

* körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst

* Wohnort in Dieringhausen und Umgebung

 

Der Löschzug Dieringhausen bietet Dir als aktives Mitglied:

* eine hervorragende Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau

* weiter Lehrgänge auf Stadt-, Kreis- und Landesebene

* gute Aufstiegschancen

* viel Kameradschaft

* als Lohn viel Spaß anstelle Geld

 

Der Löschzug Dieringhausen erwartet von Dir:

* regelmäßige Teilnahme an den Dienstveranstaltungen

* so oft und so schnell wie möglich nach der Alarmierung zu Einsätzen zu erscheinen

* die Bereitschaft, die Ausbildung zum Feuerwehrmann/frau zu absolvieren und sich auf Lehrgängen weiterzubilden

 

Häufige Fragen zur aktiven Mitgliedschaft:

 

Welchen Beruf sollte ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr gelernt haben?

Ob du Handwerker, Beamter, Laborant, Student, Schüler, Ingeneur, Landwirt, Hausfrau, Programmierer oder Busfahrer bist: Jeder ist als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr geeignet und gleichberechtigt.

 

Muss ich besonders sportlich sein?

Wenn Du körperlich durchschnittlich belastbar bist, reicht dies für den Feuerwehralltag. Lediglich von Trägern von Atemschutzgeräten wird eine gute Kondition erwartet und in regelmäßigen Abständen von einem Arzt überprüft.

 

Welche Aufgaben haben Frauen bei der Feuerwehr?

Männer und Frauen sind bei der Feuerwehr gleichberechtigt. Sie bekommen die gleiche Ausbildung und haben die gleichen die gleichen Aufgaben. Dabei wird bei allen Mitgliedern auf physische und psychiche Belastbarkeit Rücksicht genommen.

 

Wann finden die Feuerwehrdienst statt?

Übungs- und Ausbildungsdienste finden nach Feierabend und am Wochenende statt. Zu Einsätzen wird rund um die Uhr über Sirene und Funkmeldeempfänger alarmiert.

 

Was kostet die Mitgliedschaft in der Feuerwehr?

Eine Menge Freizeit, aber sonst nichts. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben, die komplette Ausrüstung stellt die Feuerwehr.

 

Wenn du Mitglied im Löschzug Dieringhausen werden möchtest oder weiter Informationen über den Dienstbetrieb wünscht, sprich uns einfach an!

 

Löschzugführer

Brandinspektor Daniel Dreyer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Impressum

Dieses Impressum gilt für die Webseite foerderverein-fwdieringhausen.de und mit Ihren Unterseiten.

 

 

 

 

Förderverein Freiwillige Feuerwehr

Löschgruppe Dieringhausen e.V.

 

Zur Aggerhalle 12a

51645 Gummersbach - Dieringhausen

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

vertreten durch den Vorstand:

Michael Schwendt

Rainer Gräfer

 

Verantwortlich für die Inhalte:

Daniel Müller (Webseite)

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

für die technische Umsetzung:

Dominik Müller
Michael Schwendt

 

E-MAil: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Rechtliche Hinweise

 

Auf die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen und Daten wird sorgfältig geachtet. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten kann daher nicht übernommen werden.

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Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Dieringhausen e.V. haftet nicht für Schäden bzw. Rechtsverletzungen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung angebotener Informationen und Daten entstehen. Für etwaige Schäden und Rechtsverletzungen, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.

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