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Technik
1 Einleitung
Ein Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen kann dazu führen,
dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehaltenen Kapazitäten nicht
mehr ausreichen, obwohl sie regel- und gesetzeskonform geplant wurden.
Daraus ergibt sich die Situation einer rettungsdienstlichen Mangelversorgung.
Die Aufgabe der in diesem Konzept beschriebenen »Behandlungsplatz-
Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist es, auf diese Situation effektiv und
gezielt zu reagieren.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird eine solche Einsatzstelle zunächst mindestens
in die drei Einsatzabschnitte
• „Technische Rettung“,
• „Medizinische Rettung“ und
• „Bereitstellungsraum“
gegliedert, die der Einsatzleitung unterstellt sind (Abbildung 1).
Im Einsatzabschnitt „Technische Rettung“ wird die technische Rettung der
Personen aus dem Schaden- und Unfallbereich durchgeführt und diese anschließend
an den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ übergeben.
Dort werden die Personen an Patientenablagen gesammelt, soweit als möglich
medizinisch erstversorgt und geordnet zur weiteren Versorgung an den
Behandlungsplatz (BHP) übergeben. Im Behandlungsplatz (BHP) wird der
Gesundheitszustand der Patienten stabilisiert und diese für den Transport in
eine Behandlungseinrichtung vorbereitet.
Die Auswahl der geeigneten Transportmittel und Transportziele ist Aufgabe
des Unterabschnittes „Transport-Organisation“.
Die Bereitstellung der Transportmittel erfolgt durch den Einsatzabschnitt „Bereitstellungsraum“.
Die Einrichtung der Patientenablage(n) sollte unverzüglich nach dem Schadensereignis
erfolgen, um einen möglichst großen Erfolg der medizinischen
Rettungsmaßnahmen sicherzustellen. Daher muss diese Aufgabe von den örtlichen
Einheiten wahrgenommen werden, die diesen Auftrag sehr kurzfristig
erfüllen können, oder von Einheiten unmittelbar benachbarter Gebietskörperschaften,
die die Einsatzstelle ähnlich schnell erreichen können. Dies sind in
der Regel die Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und schnell reagierende
Kräfte des Katastrophenschutzes.
Patientenablagen werden vornehmlich nicht von Einheiten der überörtlichen
Hilfe eingerichtet, da diese Einheiten in der Regel für diese Aufgabe nicht zeitgerecht
zur Verfügung stehen. Außerdem ist sowohl der Fall denkbar, dass
eine Patientenablage mehreren »Behandlungsplatz-Bereitschaften 50 NRW«
(BHP-B 50 NRW) vorgeschaltet ist, als auch der Fall, dass mehrere Patientenablagen
einer »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW)
zuarbeiten. Die Patientenablage stellt somit organisatorisch einen eigenen
Aufgabenbereich dar. Daher wurde bei der Konzeption der »Behandlungsplatz-
Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) diese Aufgabe ausgeklammert.
Durch die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) sind im
Regelfall die Aufgaben des Unterabschnitts „Behandlungsplatz“ (BHP) sowie
des Unterabschnitts „Transport-Organisation“ zu erbringen.
Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehrplanung ist es aber durchaus denkbar,
dass eine »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW)
personell so ergänzt wird, dass sie auch eine Patientenablage als eigenständige
Aufgabe betreiben kann, insbesondere auch deshalb, weil die zur Ausstattung
der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gehörenden
Gerätewagen Sanitätsdienst NRW (GW-San NRW) das für diesen
Zweck benötigte Material mitführen. Wenn dieser Weg gewählt wird, muss sichergestellt
sein, dass der Einsatz der Gerätewagen Sanitätsdienst NRW
(GW-San NRW) mit dem notwendigen Personal sehr zeitnah erfolgen kann.
BHP-B 50 NRW (07/2009) Seite 7 von 28
Bei Großschadensereignissen wird neben den medizinisch zu versorgenden
Personen auch immer eine Anzahl von Personen vorhanden sein, die keiner
medizinischen Hilfe aber der Betreuung bedürfen. Daher muss, ggf. bereits
frühzeitig, mit der Einrichtung des Einsatzabschnittes „Betreuung“ begonnen
werden, der die unverletzten, aber zu betreuenden Personen aus dem Schadensgebiet,
von den Patientenablagen oder anderen Orten der Einsatzstelle
aufnimmt und entsprechend versorgt.
Eine Versorgung dieser Personengruppe im Rahmen des Einsatzes der »Behandlungsplatz-
Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) bindet dort unnötig
Kapazitäten, die für die zeitlich dringende Versorgung von Patienten benötigt
werden.
2 Definition
Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist ein sanitätsdienstlicher
Verband in Bereitschaftsstärke, dessen Aufgabe es ist, im
Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort eine geordnete Versorgung
von 50 Patienten vorzunehmen und den Transport der Patienten in geeignete
Behandlungseinrichtungen zu organisieren. Ihr Einsatz kann sowohl im Rahmen
einer vorgeplanten Bereitstellung als auch bei Unglücksfällen oder andern
Schadenlagen spontan erfolgen.
Die materielle und personelle Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft
50 NRW« (BHP-B 50 NRW) erlaubt es, dass sie bei einem Schadensereignis
auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetzt werden kann. In diesem
Fall kann sie ihre originären Aufgaben nur noch als „erweiterte Patientenablage“
wahrnehmen.
Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gliedert sich
in die Einheiten
• Führungsstaffel,
• Behandlungsplatz (BHP) und
• Transport-Organisation.
Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann ihre
Aufgabe über einen gewissen Zeitraum autark erfüllen. Die Ausstattung mit
Betriebsstoffen und Versorgungsgütern (Verpflegung der Einsatzkräfte) stellt
eine Einsatzdauer von 8 Stunden ohne externe Versorgung sicher. Die Ausstattung
mit medizinischen Verbrauchsgütern lässt die Versorgung von insgesamt
100 Patienten innerhalb von max. 4 Stunden ohne externe Versorgung
zu.
3 Kapazität / Leistungsfähigkeit
Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann mindestens
50 Patienten innerhalb einer Stunde versorgen. Dabei ist planerisch von
einer Verteilung der Sichtungskategorien „I“ / „II“ / „III“ von 40% / 20% / 40%
auszugehen. Die Sichtungskategorien entsprechen den Regelungen der
Konsensus-Konferenz1 aus dem Jahre 2002.
Unverletzt Betroffene eines Ereignisses sind im Einsatzablauf lageabhängig
und so früh wie möglich aus der Sichtungskategorie III herauszunehmen und
dem Betreuungsdienst zu übergeben. Dies ist planerisch sicherzustellen.